aha! Albert Haag GmbH

Verpackungsdokumentation für unsere Kunden

Verordnung (EU) 2025/40

EU-Verpackungsverordnung — PPWR

Ihre Qualitätssicherung braucht Nachweise zu den Verpackungen, in denen unsere Teile bei Ihnen ankommen. Unsere Konformitätserklärung als Erzeuger und die technischen Datenblätter zu jeder einzelnen Verpackungsposition liegen hier für Sie bereit. Ohne Anfrage, ohne Wartezeit.

Status
Anwendbar
Geltung seit
12.08.2026
Dokumente
1 + 22
Stand
31.07.2026

Zentrales Dokument

Unsere Konformitätserklärung

Wir sind Erzeuger im Sinne der PPWR für die Transportverpackungen, mit denen unsere Umformteile das Werk verlassen: Kartonagen, Einwegpaletten, Klebebänder, Lieferscheintaschen, Papp-Zwischenlagen, Schaumstofffolie und Folien-Beutel. Für diese Verpackungen tragen wir die alleinige Verantwortung für die Konformität und haben die Erklärung nach Artikel 39 ausgestellt.

EU-Konformitätserklärung Verordnung 2025/40 (PPWR)

aha Albert Haag GmbH · Korschenbroich, 31.07.2026 · gezeichnet Robert Eßer, Geschäftsführer · PDF

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Bitte beachten

Zwei Grenzen unserer EU-Konformitätserklärung

Damit es in Ihrer Prüfung keine Überraschung gibt: An zwei Stellen endet unsere Verantwortung und beginnt Ihre.

Ziffer 6 der Erklärung

Nur unveränderte Verpackung

Die Erklärung gilt für die von uns gelieferte Transportverpackung im Auslieferungszustand. Wenn Sie Inlays einlegen, Schaumstoff ergänzen, brandieren oder konstruktiv verändern, können daraus eigene Pflichten als Erzeuger im Sinne der PPWR entstehen.

Ziffer 7 der Erklärung

Kennzeichnung über den Lieferschein

Aus technischen Gründen erfolgt unsere Erzeugerkennzeichnung über das Begleitdokument, nicht auf der Verpackung selbst. Wird der Lieferschein entfernt, erlischt sie. Bei Weiterverwendung der Verpackung ohne Begleitdokument liegt die Kennzeichnungspflicht beim jeweiligen Verwender.

Konformitäts- und Informationsprofil

Stand je Artikel der Verordnung

Ein Teil der PPWR-Anforderungen ist bereits anwendbar, ein anderer wartet noch auf delegierte Rechtsakte und Normen. Diese Übersicht entspricht Ziffer 4 unserer Erklärung.

Art. 5 Abs. 4Stoffe in Verpackungen — Schwermetalle. Die Grenzwerte für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom werden vollumfänglich unterschritten.Erfüllt
Art. 5 Abs. 5PFAS-Beschränkungen. Keine Lebensmittelkontaktverpackung, PFAS-Tests entfallen.Nicht anwendbar
Art. 6Recyclingfähige Verpackung. Delegierte Rechtsakte werden für 2028 erwartet.In Vorbereitung
Art. 7Mindestanteil an recyceltem Material in Kunststoffverpackungen. Die Anforderungen gelten ab 2030.Ab 2030
Art. 8Biobasierte Rohstoffe in Kunststoffverpackungen. Entscheidung über das weitere Vorgehen 2028.In Vorbereitung
Art. 9Kompostierbare Kunststoffe. Aktualisierte Standards 2026.In Vorbereitung
Art. 10Minimierung von Verpackungen. Aktualisierte Standards 2027.In Vorbereitung
Art. 11Wiederverwendbare Verpackungen. Delegierte Rechtsakte 2027.In Vorbereitung
Art. 12Kennzeichnung von Verpackungen. Durchführungsrechtsakte 2026.In Vorbereitung

Grundlage der Konformitätsbewertung sind interne Material- und Produktspezifikationen, die vorgesehene Verwendung sowie die geltenden Anforderungen der PPWR. Wir aktualisieren diese Übersicht, sobald die jeweiligen Rechtsakte in Kraft treten.

22 Positionen

Verpackungen und Datenblätter

Zu jeder eingesetzten Verpackungsposition liegt ein technisches Datenblatt unseres Lieferanten vor — mit Materialzusammensetzung, Gewicht, Rezyklatanteil sowie Angaben zu Schwermetallen, PFAS und REACH. Suchen Sie nach Artikelnummer oder Bezeichnung.

22 von 22 Positionen

Kartonagen

8 Positionen
01Wellpapp-Faltkarton Qual. 2.30, 630 × 430 × 400 mm, Fefco 0201, braun123013Datenblatt
02Wellpapp-Faltkarton Qual. 2.40, geglued, 780 × 580 × 580 mm, ZR bei 355/435/515 mm, Fefco 0201, braun124005Datenblatt
03Wellpapp-Speditionsbehälter Qual. 2.40, 1180 × 780 × 500 mm, Fefco 0201, braun124290Datenblatt
04Wellpapp-Speditionsbehälter Qual. 2.40, 1180 × 780 × 1070/750 mm, Fefco 0201, braun124294Datenblatt
05Wellpapp-Faltkarton 1.10 B-Welle, 565 × 365 × 210 mm, Fefco 02011004406Datenblatt
06Wellpapp-Faltkarton Fefco 0201, 1.20 C-Welle, 592 × 392 × 328 mm1002467Datenblatt
07Wellpapp-Faltkarton Fefco 0201, 1.20 C-Welle, 592 × 392 × 668 mm, RESY, PAP 201002468Datenblatt
10Wellpapp-Verpackung Fefco 0201, Qual. 2.91 mehrwellig, Innenmaß 1170 × 770 × 860 mm005-17125301Datenblatt

Papp-Zwischenlagen und Kantenschutz

3 Positionen
08Wellpapp-Zuschnitte, 1-wellig, 780 × 1180 mm111901Datenblatt
09Wellpapp-Zuschnitte, 2-wellig, 1180 × 780 mm122901Datenblatt
14Vollpapp-Kantenschutzleisten, 60 × 60 × 3 mm, 700 mm lang723011Datenblatt

Einwegpaletten und Aufsetzrahmen

3 Positionen
11Holz-Einwegpaletten, neu, 1200 × 800 mm512011Datenblatt
12Holz-Einwegpaletten, neu, 18 mm, 1200 × 800 mm, behandelt nach IPPC-KT (P97)512305Datenblatt
13Holzaufsetzrahmen, neu, 2-Brett553587Datenblatt

Schaumstofffolie

1 Position
15Schaumfolie 2 mm, 150 cm breit, 250 m lang42134Datenblatt

Folien-Beutel

6 Positionen
16LDPE-Beutel, transparent, 150 × 200 mm, 50 µ32033Datenblatt
17LDPE-Beutel, transparent, 250 × 300 mm, 50 µ32025Datenblatt
18PE-Beutel, LDPE, transparent, 350 × 400 mm, 50 µ, RESY-Zeichen312511Datenblatt
19PE-Flachbeutel, transparent, 450 × 450 mm, 50 µ, Recy-Symbol312338Datenblatt
20LDPE-Beutel, transparent, 500 × 600 mm, 50 µ, RESY-Zeichen311546Datenblatt
21LDPE-Beutel, transparent, 800 × 800 mm, 50 µ, Recy-Symbol313779Datenblatt

Klebebänder

1 Position
22Tesapack 64014-00039-00, braun, 50 mm × 66 m, Acrylat, Gesamtdicke 45 µ033191Datenblatt

Die Datenblätter sind technische Produkt- und Verpackungsinformationen unserer Lieferanten. Sie beschreiben die jeweils gelieferte Produktausführung und ersetzen die Konformitätserklärung nicht, sondern belegen die Angaben, auf die sich unsere Erklärung stützt.

Häufige Rückfragen

Kurz beantwortet

Reicht die Erklärung für unsere Lieferantenakte?

Ja. Sie ist datiert, unterzeichnet und benennt Erzeuger, Gegenstand und Konformitätsprofil nach Artikel 39. Wenn Ihr Prüfsystem ein bestimmtes Format oder zusätzliche Felder verlangt, sagen Sie uns Bescheid — wir liefern nach.

Warum steht bei mehreren Artikeln „in Vorbereitung"?

Weil die zugehörigen delegierten Rechtsakte und Normen der Kommission noch nicht vorliegen. Erst wenn sie in Kraft sind, lässt sich Konformität dazu überhaupt erklären. Wir aktualisieren die Erklärung entsprechend.

Wir verändern die Verpackung nach Erhalt. Was heißt das für uns?

Sobald Sie Inlays, Schaumstoff, Branding oder konstruktive Änderungen ergänzen, entsteht eine neue Verpackungslösung. Dafür können eigene Pflichten als Erzeuger im Sinne der PPWR gelten. Sprechen Sie uns an — häufig lässt sich die Anpassung schon bei uns umsetzen.

Wo finden wir die Erzeugerkennzeichnung auf der Verpackung?

Sie steht auf dem Lieferschein, nicht auf der Verpackung selbst. Heben Sie das Begleitdokument auf, wenn Sie die Verpackung weiterverwenden.

Ändert die PPWR etwas an unserer Lieferbeziehung?

An Teilen, Toleranzen und Terminen nichts. Wo eine Verpackung angepasst werden muss, stimmen wir das vorher mit Ihnen ab.

Direkter Draht

Fragen zur Verpackung?

Wir antworten in der Regel am selben Werktag.

Verpackung und Versand

Florian Kremers

+49 2161 61394 – 21 kremers@aha-haag.de

Unterzeichner der Erklärung

Robert Eßer

+49 2161 61394 – 44 robert.esser@aha-haag.de

Zentrale

aha Albert Haag

+49 2161 61394 – 0 info@aha-haag.de

Stand: 31.07.2026. Diese Seite wird bei Änderungen der eingesetzten Verpackungen und der rechtlichen Anforderungen aktualisiert. Die bereitgestellten Dokumente dienen der Information unserer Kunden und ersetzen keine eigene rechtliche Prüfung.